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Ambulante
Eingliederungs-hilfe und Hilfe zur Erziehung

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Ambulante Eingliederungshilfe und

Hilfe zur Erziehung

Das Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung richtet sich an öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter). Über den Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung hinaus, ist der Abschluss einer Einzelfallvereinbarung/Einzelbeauftragung möglich.
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  • Ambulante Eingliederungshilfe - §35a SGB VIII, bei Bedarf  i.V.m. § 41 SGB VIII

  • Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer - § 30 SGB VIII​

  • Begleitendes Systemisches Rückführungsmanagement - §§ 16, 27 Abs. 3 SGB VIII​

KONTAKT

Moritzstraße 2c

39124 Magdeburg

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Tel.: +49 (0) 179 466 85 46

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