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Ambulante
Eingliederungs-hilfe und Hilfe zur Erziehung
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Ambulante Eingliederungshilfe und
Hilfe zur Erziehung
Das Angebot der ambulanten Eingliederungshilfe und Hilfe zur Erziehung richtet sich an öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendämter). Über den Abschluss einer Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarung hinaus, ist der Abschluss einer Einzelfallvereinbarung/Einzelbeauftragung möglich.
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Ambulante Eingliederungshilfe - §35a SGB VIII, bei Bedarf i.V.m. § 41 SGB VIII
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Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer - § 30 SGB VIII​
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Begleitendes Systemisches Rückführungsmanagement - §§ 16, 27 Abs. 3 SGB VIII​
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